Fördermöglichkeit in der Integrationsarbeit |
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Projektziele | |
Schaffung der Teilnahmemöglichkeit der Zielgruppe am organisierten Sport in sächsischen Sportvereinen | |
Sensibilisierung der Mitglieder sächsischer Sportvereine für eine interkulturelle Arbeit | |
Anträge |
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Antragsberechtigt sind alle Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes Sachsen (LSB). Die Anträge sind auf den entsprechenden Antragsformularen zu stellen. |
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Förderung | |
Der Landessportbund Sachsen schließt mit dem Zuwendungsempfänger einen Vertrag über die in Aussicht gestellte Summe. | |
Gefördert werden folgende Maßnahmen: |
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Stützpunktvereine unterbreiten Angebote, die langfristig und regelmäßig durchgeführt werden | |
Zuwendungsfähig im Rahmen der Stützpunktarbeit sind: | |
Sport- und Spielgeräte (Achtung! Ab einen Anschaffungswert von 410 Euro ist eine Inventarisierung vorzunehmen, Sportbekleidung einschließlich Schuhwerk ist nicht zuwendungsfähig!) | |
Honorare für freiwillig Engagierte (Dafür ist eine Vereinbarung zwischen Übungsleiter und Stützpunktverein notwendig. Die Entschädigung sollte in Höhe des im Verein Üblichen erfolgen.) | |
Reisekosten werden erstattet, wenn diese notwendig waren, um eine Teilnahme der Zielgruppe an angebotenen Maßnahmen abzusichern (bspw. Tankbeleg Vereinsbus) | |
Veranstaltungen, die der Verein organisiert, um eine Kontaktaufnahme oder Begegnungsplattform zu schaffen (z. B. Vereinsfeste, Turniere, Angebote an Gemeinschaftsunterkünften, mobile Angebote) |