Fördermöglichkeit in der Integrationsarbeit
![Integrationslogo](/images/stories/2019/Sonstiges/Integrationslogo.jpg) |
|
|
Projektziele |
|
Schaffung der Teilnahmemöglichkeit der Zielgruppe am organisierten Sport in sächsischen Sportvereinen |
|
Sensibilisierung der Mitglieder sächsischer Sportvereine für eine interkulturelle Arbeit |
|
|
|
Anträge
|
|
Antragsberechtigt sind alle Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes Sachsen (LSB). Die Anträge sind auf den entsprechenden Antragsformularen zu stellen.
|
|
|
Förderung |
|
Der Landessportbund Sachsen schließt mit dem Zuwendungsempfänger einen Vertrag über die in Aussicht gestellte Summe. |
|
|
|
Gefördert werden folgende Maßnahmen:
|
|
Stützpunktvereine unterbreiten Angebote, die langfristig und regelmäßig durchgeführt werden |
|
Zuwendungsfähig im Rahmen der Stützpunktarbeit sind: |
|
Sport- und Spielgeräte (Achtung! Ab einen Anschaffungswert von 410 Euro ist eine Inventarisierung vorzunehmen, Sportbekleidung einschließlich Schuhwerk ist nicht zuwendungsfähig!) |
Honorare für freiwillig Engagierte (Dafür ist eine Vereinbarung zwischen Übungsleiter und Stützpunktverein notwendig. Die Entschädigung sollte in Höhe des im Verein Üblichen erfolgen.) |
Reisekosten werden erstattet, wenn diese notwendig waren, um eine Teilnahme der Zielgruppe an angebotenen Maßnahmen abzusichern (bspw. Tankbeleg Vereinsbus) |
Veranstaltungen, die der Verein organisiert, um eine Kontaktaufnahme oder Begegnungsplattform zu schaffen (z. B. Vereinsfeste, Turniere, Angebote an Gemeinschaftsunterkünften, mobile Angebote) |