Förderung des ehrenamtlichen Engagements der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Zwickau im Jahr 2018 - ab sofort Beantragung finanzieller Unterstützung für Projekte der ehrenamtlichen Tätigkeit möglich

 

Der Freistaat Sachsen stellt in diesem Jahr den Landkreisen und Kreisfreien Städten, also auch dem Landkreis Zwickau, ein Ehrenamtsbudget in Höhe von 100.000 EUR zur Verfügung. Mit diesen Finanzmitteln möchte die Staatsregierung die Förderung, Anerkennung und Stärkung ehrenamtlich engagierter Bürger unterstützen. Die Landkreise können in eigener Verantwortung über die Verwendung entscheiden.

 

Der Landkreis  Zwickau möchte die gesamte Summe direkt für die ehrenamtliche Tätigkeit im Landkreis zur Verfügung stellen.

 

Damit besteht ab sofort die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für Projekte der ehrenamtlichen Tätigkeit zu beantragen.

 

Wer kann beantragen?                        

ehrenamtlich Tätige, d. h. Vereine, Organisationen, Einzelpersonen

 

Wo kann beantragt werden?

Landratsamt Zwickau

Büro Landrat

Robert-Müller-Straße 4 - 8

08056 Zwickau

landrat@landkreis-zwickau.de

 

Wie kann beantragt werden?               

Zur Beantragung ist nur das bereitgestellte Formular zugelassen.

Sie finden dieses im Amtsblatt und unten stehend.

 
Ehrenamt Antrag

Was wird gefördert? 

Projekte ehrenamtlicher Tätigkeit im Landkreis Zwickau, insbesondere auf dem Gebiet der---

  • Behinderten- und Altenpflege
  • Kinder- und Jugendarbeit
  • Wohnungslosenhilfe
  • Integration von Spätaussiedlern und anderen Migranten
  • Umwelterziehung und Naturschutz
  • Heimatpflege und Laienmusik
  • Unterstützung schulischer Bildung und Erziehung
  • Brand- und Katastrophenschutz, Rettungswesen
  • Verkehrswacht, Verkehrssicherheit oder
  • Gesellschaft, Politik, Rechtsprechung, Kirche

Konkret benannte Projekte, insbesondere für

  • Organisieren, Durchführen und Nutzen von Fortbildungsangeboten für ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger
  • Qualifizierung und Erweiterung des Angebotes der ehrenamtlichen Tätigkeit
  • Deckung von Fahrt- und Büroausgaben im Zusammenhang mit dem Ehrenamt
  • Ersatz und Neuanschaffung von Ausstattungsgegenständen für das Ehrenamt
  • Durchführung von Veranstaltungen der Würdigung und Anerkennung des Engagements im Ehrenamt
  • Koordinierung der Aktivitäten ehrenamtlich engagierter Bürgerinnen und Bürger        

 

Höhe der Unterstützung:                     

max. 2.000 EUR je Projekt

 

Termin:

ab sofort

 

Wer entscheidet über den Antrag?       

Eine  Kommission, bestehend aus den Fraktionsvorsitzenden des Kreistages Zwickau sowie der Landkreisverwaltung.

 

Hinweis:

 

Für die eingehenden Anträge stehen im Jahr 2018 insgesamt 100.000 EUR zur Verfügung. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Posteingangs bearbeitet. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendung der beantragten Finanzmittel besteht nicht.

 

Datenschutzrechtlicher Hinweis:

 

Die Daten bleiben für die Dauer der haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Ihnen stehen die Betroffenenrechte nach Art. 15 - 21 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde (Sächsischer Datenschutzbeauftragte - SächsDSB) zu.

 

 

Vereinswettbewerb „So geht sächsisch“

 

sicherlich wurde es den Medien schon entnommen. Am 10.06. wurde der Vereinswettbewerb von „So geht sächsisch.“ und dem LSB offiziell gestartet. Die erste Meldung findet Ihr unter: https://www.sport-fuer-sachsen.de/sportnachrichten/detail/news/so-geht-saechsisch-und-landessportbund-sachsen-starten-vereinswettbewerb/

 

Hier befindet das Bewerbungsformular für die Vereine, welches ausgefüllt an den LSB (vereinswettbewerb@sport-fuer-sachsen.de) zurückgeschickt werden muss. Der LSB sammelt bis zum 30.09.2018 alle eingehenden „Bewerbungen“ und wählt in einer Jury dann die 100 Vereine aus.

 

Einige Foto-Beispiele vom letzten Wettbewerb finden sich unter: https://www.so-geht-saechsisch.de/die-kampagne/sportbotschafter/breitensport/.

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